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   LG Aachen, 30.06.2004 - 7 S 429/03   

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https://dejure.org/2004,16143
LG Aachen, 30.06.2004 - 7 S 429/03 (https://dejure.org/2004,16143)
LG Aachen, Entscheidung vom 30.06.2004 - 7 S 429/03 (https://dejure.org/2004,16143)
LG Aachen, Entscheidung vom 30. Juni 2004 - 7 S 429/03 (https://dejure.org/2004,16143)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Freistellung wegen einer Mietwagenkostenrechnung; Abhängigkeit des Kostenersatzanspruches ; Verpflichtung des Geschädigten zur Kontrolle nach den im konkreten Fall "erforderlichen" Mietwagenkosten i. S. d. § 249 Abs. 2 S. 1 BGB; Verstoß gegen die Obliegenheit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 08.05.2000 - 1 U 172/99

    Schadensminderungspflicht bei Anmietung eines Unfall-Ersatzwagens

    Auszug aus LG Aachen, 30.06.2004 - 7 S 429/03
    Liegt der in Rechnung gestellte Mietpreis aber im Rahmen des Üblichen, so hat der Schädiger diese Kosten zu ersetzen, unabhängig davon, ob der Geschädigte sich nach alternativen Preisen bzw. Tarifen erkundigt hat oder nicht (OLG Düsseldorf, NZV 2000, 366).

    Um dies festzustellen, ist der von der Klägerin auszugsweise vorgelegte Schwacke-Automietpreis-Spiegel ein verlässliches und weitgehend anerkanntes Orientierungsmittel (OLG Düsseldorf, NZV 2000, 366; die Kammer in 7 S 177/01, Urteil vom 12.12.2001; 7 S 379/03 , Urteil vom 26.05.2004 ).

  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Aachen, 30.06.2004 - 7 S 429/03
    Denn ein Geschädigter verstößt grundsätzlich nicht gegen seine Obliegenheit zur Schadensminderung, wenn er einen Pkw im Rahmen des Unfallersatztarifs anmietet (BGH NJW 1996, 1958).
  • OLG Nürnberg, 10.05.2000 - 9 U 672/00

    Anrechnung ersparter Eigenaufwendungen bei Anmietung eines Unfallersatzfahrzeugs

    Auszug aus LG Aachen, 30.06.2004 - 7 S 429/03
    Gegenwärtig stellt das Gutachten des Prof. Meinig (DAR 93, 281) die genaueste und am besten begründete Pauschalberechnung dar, welche daher für den Regelfall herangezogen werden sollte (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 1994, 921; OLG Karlsruhe, DAR 1996, 56; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 987; OLG Nürnberg, VersR 2001, 208).Letztlich kann dies aber hier offen bleiben.
  • OLG Stuttgart, 31.03.1994 - 7 U 296/93

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Aachen, 30.06.2004 - 7 S 429/03
    Gegenwärtig stellt das Gutachten des Prof. Meinig (DAR 93, 281) die genaueste und am besten begründete Pauschalberechnung dar, welche daher für den Regelfall herangezogen werden sollte (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 1994, 921; OLG Karlsruhe, DAR 1996, 56; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 987; OLG Nürnberg, VersR 2001, 208).Letztlich kann dies aber hier offen bleiben.
  • OLG Karlsruhe, 22.11.1995 - 13 U 203/93

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge in einer unübersichtlichen

    Auszug aus LG Aachen, 30.06.2004 - 7 S 429/03
    Gegenwärtig stellt das Gutachten des Prof. Meinig (DAR 93, 281) die genaueste und am besten begründete Pauschalberechnung dar, welche daher für den Regelfall herangezogen werden sollte (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 1994, 921; OLG Karlsruhe, DAR 1996, 56; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 987; OLG Nürnberg, VersR 2001, 208).Letztlich kann dies aber hier offen bleiben.
  • OLG Düsseldorf, 11.03.1996 - 1 U 84/95

    Mietwagenkosten; Ersparte Eigenaufwendungen; Rechnungsbetrag; Pauschalsatz

    Auszug aus LG Aachen, 30.06.2004 - 7 S 429/03
    Gegenwärtig stellt das Gutachten des Prof. Meinig (DAR 93, 281) die genaueste und am besten begründete Pauschalberechnung dar, welche daher für den Regelfall herangezogen werden sollte (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 1994, 921; OLG Karlsruhe, DAR 1996, 56; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 987; OLG Nürnberg, VersR 2001, 208).Letztlich kann dies aber hier offen bleiben.
  • LG Aachen, 26.05.2004 - 7 S 379/03
    Auszug aus LG Aachen, 30.06.2004 - 7 S 429/03
    Um dies festzustellen, ist der von der Klägerin auszugsweise vorgelegte Schwacke-Automietpreis-Spiegel ein verlässliches und weitgehend anerkanntes Orientierungsmittel (OLG Düsseldorf, NZV 2000, 366; die Kammer in 7 S 177/01, Urteil vom 12.12.2001; 7 S 379/03 , Urteil vom 26.05.2004 ).
  • LG Aachen, 05.03.2009 - 12 O 388/07

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall bei

    Das Gericht hält insofern an der Rechtsprechung des Landgerichts Aachen fest, als dass es einen pauschalen Abzug für ersparte Eigenkosten von 3% für angemessen erachtet (vgl. LG Aachen, Urteil vom 30.06.2004, Az. 7 S 429/03).
  • AG Aachen, 21.01.2010 - 113 C 207/09
    folgt das Gericht dabei der vordringenden Auffassung, wonach ein Abzug in Höhe von 3 % angemessen ist (vgl. auch LG Aachen, Urteil vom 30.06.2004.7 S 429/03 - zitiert nach juris).
  • LG Halle, 13.05.2005 - 1 S 255/03
    Die Anwendbarkeit des Schwacke-Mietpreisspiegels fand schon in einer Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 08.05.2000 (in: NZV 2000, S. 366 f. S.367) als verlässlicher, repräsentativer Bewertung der tatsächlichen Marktverhältnisse in die Rechtsprechung Eingang (vgl. ebenfalls zur Anwendbarkeit der Schwacke-Mietpreisliste: LG Aachen, DAR 2004, S. 655; AG Herford, Schaden-Praxis, 2004, S. 128, jeweils m.w.N.).
  • AG Aachen, 16.08.2010 - 117 C 372/09

    Anforderungen an die Prüfung der betriebswirtschaftlichen Rechtfertigung eines

    Von dem gesamten berechtigten Schadensersatzbetrag von 1.192,16 Euro (gezahlte 503, 40 plus Summe der o.g. Positionen in Höhe von 688, 76 Euro) sind wegen ersparter Eigenaufwendungen aufgrund Anmietung eines klassegleichen PKW 3 % abzuziehen (LG Aachen DAR 2004, 655; AG Aachen, Urteil vom 24.03.09, 104 C 163/08), mithin 35, 76 Euro, so dass eine berechtigte Restforderung von 149, 60 Euro (688,76 ./. 35, 76 ./. 503, 40) verbleibt.
  • AG Aachen, 27.05.2010 - 117 C 377/09

    Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifes;

    Von dem gesamten Schadensersatzbetrag von 415, 99 Euro (gezahlte 180, 88 plus 235, 11) sind wegen ersparter Eigenaufwendungen aufgrund Anmietung eines klassegleichen PKW 3 % abzuziehen (LG Aachen DAR 2004, 655; AG Aachen, Urteil vom 24.03.09, 104 C 163/08), mithin 12, 48 Euro, so dass eine berechtigte Restforderung von 222, 63 Euro verbleibt.
  • LG Stendal, 04.09.2007 - 23 O 141/07
    Diese Eigenersparnis bemisst die Kammer im Einklang mit der neueren Rechtsprechung (vgl. z.Bsp. OLG Nürnberg, DAR 2000, 527; OLG Karlsruhe, DAR 1996, 56; LG Aachen, DAR 2004, 655) und unter Berücksichtigung der geringen Fahrleistung während der Mietdauer mit 3 % der Mietwagenkosten, mithin mit 11, 85 Euro, so dass ein zu erstattender Betrag in Höhe von 383, 17 Euro verbleibt.
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